Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Marc Raebiger, Duracrista, Jugenheimer Str. 50, 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend „Duracrista“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. (2) Das Angebot von Duracrista richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Duracrista ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss (1) Die Darstellung der Leistungen und Produkte (insb. Isokristall und Izonil) auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage dar. (2) Ein Vertrag über Lieferungen, Schulungen oder sonstige Dienstleistungen kommt erst durch ein separates, schriftliches Angebot von Duracrista und dessen Annahme durch den Kunden oder durch den Abschluss eines separaten Projektvertrages zustande. (3) Die auf der Webseite bereitgestellten Informationen zu Produkten dienen der allgemeinen Information. Verbindliche Leistungsdaten und Spezifikationen sind dem jeweiligen Einzelvertrag zu entnehmen.
§ 3 Gewährleistung und Haftung für Produkte (1) Duracrista tritt im Rahmen des Produktvertriebs als Fachhändler auf. Die Gewährleistung für die chemischen und technischen Eigenschaften der Produkte (z. B. Isokristall, Izonil) wird unmittelbar durch den jeweiligen Hersteller im Rahmen dessen Garantiebestimmungen übernommen. (2) Duracrista haftet für Mängel an gelieferten Produkten nach den gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB), wobei die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen gegenüber Unternehmern ein Jahr beträgt. (3) Die Haftung von Duracrista für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
§ 4 Schulungen und Beratung (1) Erbringt Duracrista Schulungen oder Beratungsleistungen, handelt es sich um eine Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg (z. B. die vollständige Abdichtung eines Objekts durch den Kunden) wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Schulung oder Beratung erforderlichen Informationen und baulichen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Es gelten die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Zahlungsziele und Modalitäten (z. B. Anzahlungen bei Materialbestellung) werden im jeweiligen Einzelvertrag gesondert geregelt.
§ 6 Schlussbestimmungen (Recht und Gerichtsstand) (1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Frankfurt am Main. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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